Was ist EKS?
Definition & Bedeutung
EKS steht für "Erklärung zum Einkommen und Vermögen". Es handelt sich um ein wichtiges Formular, das alle Bürgergeld-Empfänger regelmäßig ausfüllen müssen, um Änderungen in ihrer finanziellen Situation dem Jobcenter mitzuteilen.
Die EKS-Erklärung ist verpflichtend und muss fristgerecht eingereicht werden, um Leistungskürzungen zu vermeiden.
Zweck der EKS
Mit der EKS überprüft das Jobcenter, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld weiterhin vorliegen und in welcher Höhe die Leistungen gewährt werden sollen.
Bürgergeld Grundlagen
Regelsätze 2025
- Alleinstehende: 563 € pro Monat
- Paare (pro Person): 506 € pro Monat
- Kinder (0-5 Jahre): 357 € pro Monat
- Kinder (6-13 Jahre): 390 € pro Monat
- Jugendliche (14-17 Jahre): 471 € pro Monat
Kosten der Unterkunft
Das Jobcenter übernimmt angemessene Kosten für Miete und Heizung. Was als angemessen gilt, hängt vom lokalen Mietspiegel ab.
Bei Umzügen muss vorab die Zustimmung des Jobcenters eingeholt werden, um sicherzustellen, dass die neuen Kosten übernommen werden.
Vermögensfreibeträge
Beim Bürgergeld dürfen Sie ein bestimmtes Vermögen behalten, ohne dass es auf Ihre Leistungen angerechnet wird:
- Grundfreibetrag pro Person: 15.000 €
- Altersvorsorge: Bis zu 8.000 €
- Selbstgenutzte Immobilie: Angemessene Größe
- KFZ pro Person: Angemessener Wert
Anrechnung von Einkommen
Nicht jedes Einkommen wird vollständig auf das Bürgergeld angerechnet. Es gibt verschiedene Freibeträge:
Einkommensart | Freibetrag / Anrechnung | Besonderheiten |
---|---|---|
Erwerbseinkommen |
|
Bei Haushalten mit Kindern erhöht sich die Obergrenze auf 1.500 € |
Kindergeld | Vollständige Anrechnung | Wird als Einkommen des Kindes betrachtet |
Unterhalt | Vollständige Anrechnung | Auch Unterhaltsvorschuss wird angerechnet |
Ausbildungsvergütung | 100 € Grundfreibetrag + 30% des übersteigenden Betrags | Gilt für Auszubildende unter 25 Jahren |
Ehrenamtspauschale | Bis zu 250 € monatlich anrechnungsfrei | Muss als ehrenamtliche Tätigkeit nachgewiesen werden |
Wichtig: Jedes Einkommen muss dem Jobcenter gemeldet werden!
Nicht gemeldetes Einkommen kann zu Rückforderungen und im schlimmsten Fall zu Strafverfahren wegen Leistungsbetrugs führen.
Wichtige Fristen & Termine
EKS-Abgabefristen
Die EKS muss bis spätestens zum 15. des Folgemonats beim Jobcenter eingegangen sein!
Beispiel für die Abgabefristen:
Folgen bei Fristversäumnis
Wenn Sie die EKS nicht rechtzeitig einreichen, kann das Jobcenter:
Tipp: Richten Sie sich eine monatliche Erinnerung ein und reichen Sie die EKS möglichst früh ein. Bei postalischer Einreichung sollten Sie einen Nachweis über den Versand aufbewahren.
Weiterbewilligungsantrag
Bürgergeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Vor Ablauf dieses Zeitraums müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen:
Frist für den Weiterbewilligungsantrag
Der Antrag sollte spätestens 6-8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
Interaktive Checkliste
Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Unterlagen für Ihre EKS-Erklärung haben:
Häufig gestellte Fragen
Die EKS muss bis zum 15. des Folgemonats beim Jobcenter eingereicht werden. Beispiel: Die EKS für April muss bis zum 15. Mai eingereicht werden. Wenn der 15. auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, gilt der nächste Werktag als Stichtag.
Bei verspäteter Einreichung kann das Jobcenter die Leistungszahlung aussetzen oder einstellen. In einigen Fällen kann es auch zu Rückforderungen kommen. Bei wiederholter verspäteter Abgabe können auch Sanktionen verhängt werden.
Ja, auch wenn Sie kein Einkommen hatten, müssen Sie die EKS einreichen. In diesem Fall tragen Sie einfach "0 Euro" als Einkommen ein und vermerken, dass Sie kein Einkommen hatten. Die EKS dient auch dazu, dem Jobcenter zu bestätigen, dass sich an Ihrer Situation nichts geändert hat.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die EKS einzureichen:
Sie müssen alle Einnahmen angeben, unabhängig davon, ob sie auf das Bürgergeld angerechnet werden oder nicht:
Auch einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Abfindungen müssen angegeben werden.
Downloads & Formulare
Veränderungsmitteilung
Formular zur Meldung von Änderungen in Ihrer Lebenssituation.