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Jobcenter EKS & Bürgergeld

Alle wichtigen Informationen zum Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld übersichtlich zusammengefasst.

Was ist EKS?

Definition & Bedeutung

EKS steht für "Erklärung zum Einkommen und Vermögen". Es handelt sich um ein wichtiges Formular, das alle Bürgergeld-Empfänger regelmäßig ausfüllen müssen, um Änderungen in ihrer finanziellen Situation dem Jobcenter mitzuteilen.

Die EKS-Erklärung ist verpflichtend und muss fristgerecht eingereicht werden, um Leistungskürzungen zu vermeiden.

Zweck der EKS

Mit der EKS überprüft das Jobcenter, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld weiterhin vorliegen und in welcher Höhe die Leistungen gewährt werden sollen.

  • Überprüfung des aktuellen Einkommens
  • Erfassung von Vermögenswerten
  • Dokumentation von Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaft

Bürgergeld Grundlagen

Regelsätze 2025

  • Alleinstehende: 563 € pro Monat
  • Paare (pro Person): 506 € pro Monat
  • Kinder (0-5 Jahre): 357 € pro Monat
  • Kinder (6-13 Jahre): 390 € pro Monat
  • Jugendliche (14-17 Jahre): 471 € pro Monat

Kosten der Unterkunft

Das Jobcenter übernimmt angemessene Kosten für Miete und Heizung. Was als angemessen gilt, hängt vom lokalen Mietspiegel ab.

Bei Umzügen muss vorab die Zustimmung des Jobcenters eingeholt werden, um sicherzustellen, dass die neuen Kosten übernommen werden.

Vermögensfreibeträge

Beim Bürgergeld dürfen Sie ein bestimmtes Vermögen behalten, ohne dass es auf Ihre Leistungen angerechnet wird:

  • Grundfreibetrag pro Person: 15.000 €
  • Altersvorsorge: Bis zu 8.000 €
  • Selbstgenutzte Immobilie: Angemessene Größe
  • KFZ pro Person: Angemessener Wert

Anrechnung von Einkommen

Nicht jedes Einkommen wird vollständig auf das Bürgergeld angerechnet. Es gibt verschiedene Freibeträge:

Einkommensart Freibetrag / Anrechnung Besonderheiten
Erwerbseinkommen
  • 100 € Grundfreibetrag
  • 20% für Einkommen zwischen 100-1000 €
  • 10% für Einkommen zwischen 1000-1200 €
Bei Haushalten mit Kindern erhöht sich die Obergrenze auf 1.500 €
Kindergeld Vollständige Anrechnung Wird als Einkommen des Kindes betrachtet
Unterhalt Vollständige Anrechnung Auch Unterhaltsvorschuss wird angerechnet
Ausbildungsvergütung 100 € Grundfreibetrag + 30% des übersteigenden Betrags Gilt für Auszubildende unter 25 Jahren
Ehrenamtspauschale Bis zu 250 € monatlich anrechnungsfrei Muss als ehrenamtliche Tätigkeit nachgewiesen werden

Wichtig: Jedes Einkommen muss dem Jobcenter gemeldet werden!

Nicht gemeldetes Einkommen kann zu Rückforderungen und im schlimmsten Fall zu Strafverfahren wegen Leistungsbetrugs führen.

Wichtige Fristen & Termine

EKS-Abgabefristen

Die EKS muss bis spätestens zum 15. des Folgemonats beim Jobcenter eingegangen sein!

Beispiel für die Abgabefristen:

  • EKS für April: Abgabe bis 15. Mai
  • EKS für Mai: Abgabe bis 15. Juni
  • EKS für Juni: Abgabe bis 15. Juli

Folgen bei Fristversäumnis

Wenn Sie die EKS nicht rechtzeitig einreichen, kann das Jobcenter:

  • Die Zahlung der Leistungen aussetzen
  • Einen Vorschuss zurückfordern
  • Die Leistung komplett einstellen

Tipp: Richten Sie sich eine monatliche Erinnerung ein und reichen Sie die EKS möglichst früh ein. Bei postalischer Einreichung sollten Sie einen Nachweis über den Versand aufbewahren.

Weiterbewilligungsantrag

Bürgergeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Vor Ablauf dieses Zeitraums müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen:

Frist für den Weiterbewilligungsantrag

Der Antrag sollte spätestens 6-8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums gestellt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefüllter Weiterbewilligungsantrag
  • Aktuelle Kontoauszüge
  • Mietbescheinigung
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen

Interaktive Checkliste

Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Unterlagen für Ihre EKS-Erklärung haben:

Häufig gestellte Fragen

Die EKS muss bis zum 15. des Folgemonats beim Jobcenter eingereicht werden. Beispiel: Die EKS für April muss bis zum 15. Mai eingereicht werden. Wenn der 15. auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, gilt der nächste Werktag als Stichtag.

Bei verspäteter Einreichung kann das Jobcenter die Leistungszahlung aussetzen oder einstellen. In einigen Fällen kann es auch zu Rückforderungen kommen. Bei wiederholter verspäteter Abgabe können auch Sanktionen verhängt werden.

Ja, auch wenn Sie kein Einkommen hatten, müssen Sie die EKS einreichen. In diesem Fall tragen Sie einfach "0 Euro" als Einkommen ein und vermerken, dass Sie kein Einkommen hatten. Die EKS dient auch dazu, dem Jobcenter zu bestätigen, dass sich an Ihrer Situation nichts geändert hat.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die EKS einzureichen:

  • Per Post (Einwurfeinschreiben empfohlen)
  • Persönliche Abgabe beim Jobcenter (Eingangsstempel nicht vergessen)
  • Per E-Mail (wenn vom Jobcenter akzeptiert)
  • Über das Online-Portal des Jobcenters (falls verfügbar)

Sie müssen alle Einnahmen angeben, unabhängig davon, ob sie auf das Bürgergeld angerechnet werden oder nicht:

  • Arbeitseinkommen
  • Kindergeld
  • Unterhalt
  • Renten
  • Krankengeld
  • Elterngeld
  • Mieteinnahmen
  • Steuerrückerstattungen

Auch einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Abfindungen müssen angegeben werden.

Downloads & Formulare

EKS-Formular

Das offizielle Formular zur Erklärung zum Einkommen und Vermögen.

PDF herunterladen

Weiterbewilligungsantrag

Formular zur Verlängerung des Bürgergeldbezugs.

PDF herunterladen

Ausfüllhilfe EKS

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum korrekten Ausfüllen der EKS.

PDF herunterladen

Veränderungsmitteilung

Formular zur Meldung von Änderungen in Ihrer Lebenssituation.

PDF herunterladen

Freibetragsrechner

Online Freibetragsrechner der Servicestelle SGB II

Zum Freibetragsrechner

Bürgergeldrechner

Der Bürgergeld-Rechner der Caritas

Zum Bürgergeld-Rechner