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Wissen & Hacks

Hier sind ein paar wichtige Grundlagen, Strategien und Hinweise für Sie zusammengetragen.

Grundlagen zur EKS

Selbstständige, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, müssen ihr Einkommen regelmäßig offenlegen. Dies erfolgt durch die EKS – eine vorausschauende sowie eine abschließende Einnahmenüberschussrechnung.

📜 Rechtsgrundlagen

📂 Ablauf: Vorausschauende und abschließende EKS

Vorausschauende EKS

Prognose über erwartete Einnahmen und Ausgaben für den kommenden Bewilligungszeitraum. Grundlage für die vorläufige Bewilligung.

Abschließende EKS (nach dem Zeitraum)

Tatsächliche Einnahmen und Ausgaben. Vergleich mit der Prognose ⇒ Ggf. Rückzahlung oder Nachzahlung von Leistungen.

⚠️ Wichtige Fallstricke und Hinweise

📑 Praxistipp: Unterlagen, die regelmäßig benötigt werden

Strategien zur Optimierung von Einkommen & Freibeträgen im Bürgergeld

Viele Selbstständige im Bürgergeldbezug schöpfen ihre rechtlichen Spielräume nicht vollständig aus – häufig aus Unwissen oder wegen komplexer Regelungen. Hier kommt eine praxisnahe Aufschlüsselung zur Optimierung.

📊 Berechnungsgrundlagen für Einkommen im Bürgergeld (SGB II)

💼 1. Ausgangspunkt: Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit

Berechnung nach § 11 SGB II + ALG II-Verordnung:

Einnahmen – notwendige Betriebsausgaben = Gewinn

Vom Gewinn abgezogen werden:

🛡️ 2. Freibeträge – Wie viel darf behalten werden? (§ 11b Abs. 2–3 SGB II)

Monatliches Einkommen Freibetrag
0 – 100 €100 € (Grundfreibetrag)
101 – 520 €20 %
521 – 1.000 €30 %
1.001 – 1.200 €10 % (20 % für Eltern)

➕ Beispiel bei 1.000 € Gewinn:
100 € Grundfreibetrag + 420 € (30 % von 900 €) = 520 € anrechnungsfrei

🚩 3. Häufig übersehene oder vergessene Positionen

Tipp: Wer strategisch plant, kann mehrere hundert Euro zusätzlich geltend machen!

🔍 4. Weitere Möglichkeiten zur Freigrenzenerhöhung

🧱 5. Langfristiger Businessaufbau – trotz Bürgergeld

⚖️ Daher

Wer alle gesetzlichen Spielräume ausschöpft, kann sich trotz Bürgergeld ein stabiles Business aufbauen:

Kinder und Freibeträge im Bürgergeld

Die Auswirkung von Kindern auf den Freibetrag im Bürgergeldbezug ist ein oft unterschätzter Punkt. Hier kommt eine professionelle, differenzierte Erklärung zur Erhöhung des Freibetrags durch Kinder – mit Unterscheidung nach Haushaltszugehörigkeit.

👶 Freibeträge beim Bürgergeld (§ 11b SGB II)

🎯 Ziel: Erhöhung des anrechnungsfreien Einkommens für Eltern mit Kindern.

§ 11b Abs. 3 SGB II: „...erhöht sich der prozentuale Freibetrag auf den Teil des Einkommens zwischen 1.000 und 1.200 Euro von 10 auf 20 Prozent.“

📌 Fallunterscheidung: Kind im Haushalt vs. außerhalb

🏠 1. Kind lebt im Haushalt (Bedarfsgemeinschaft)

  • Grundfreibetrag: 100 €
  • Freibetrag 20 % für Einkommen von 100–520 €
  • Freibetrag 30 % für Einkommen von 520–1.000 €
  • Freibetrag 20 % (statt 10 %) für Einkommen von 1.000–1.200 €

✅ Der erhöhte Freibetrag gilt automatisch.

🏘️ 2. Kind lebt nicht im Haushalt, aber Unterhaltspflicht besteht

Situation Freibetrag? Voraussetzung
Unterhaltspflicht erfüllt✅ Ja, 20 %Z.B. Titel, Zahlungsverpflichtung, Nachweise
Kein Unterhalt gezahlt❌ NeinKein Nachweis, keine Erhöhung

🧷 Wichtig: Das Kind muss minderjährig sein und die Pflicht muss erfüllt + nachgewiesen sein.

📈 Beispielrechnung: Unterschied mit und ohne Kind

🧑‍💼 Ohne Kind

  • Einkommen: 1.200 €
  • 100 € Grundfreibetrag
  • 84 € (20 % von 420 €)
  • 144 € (30 % von 480 €)
  • 20 € (10 % von 200 €)
  • Gesamtfreibetrag: 348 €

👨‍👩‍👦 Mit Kind

  • Einkommen: 1.200 €
  • 100 € Grundfreibetrag
  • 84 € (20 % von 420 €)
  • 144 € (30 % von 480 €)
  • 40 € (20 % von 200 €)
  • Gesamtfreibetrag: 368 €

📌 Unterschied: +20 €/Monat → über 240 €/Jahr zusätzlich anrechnungsfrei

❗️ Besonderheiten & Hinweise

  • Der 20 %-Freibetrag ist nicht pro Kind, sondern einmalig ab erstem Kind
  • Gilt auch für Selbstständige bei korrekter EKS-Angabe
  • Wechselmodell oder Sonderfälle: mit dem Jobcenter abklären

Auf den Punkt gebracht

Konstellation Erhöhter Freibetrag 1.000–1.200 €?
Kind lebt in Bedarfsgemeinschaft✅ Ja (20 %)
Kind lebt außerhalb, Unterhalt wird gezahlt✅ Ja (20 %)
Kind lebt außerhalb, kein Unterhalt gezahlt❌ Nein (10 %)

Barunterhalt und Nachweisführung beim Jobcenter

Gerade bei Barunterhalt in Form von Natural- oder Sachleistungen im Rahmen regelmäßiger Aufenthalte des Kindes (z. B. bei geteiltem Umgang oder Besuchsrecht) ist der Nachweis gegenüber dem Jobcenter oft schwierig.

📌 Was gilt als Unterhalt im Sinne des SGB II?

Laut § 11 Abs. 1 SGB II zählt nicht nur Geldunterhalt, sondern auch Sach- und Naturalleistungen, wenn sie regelmäßig und nachweisbar erfolgen.

✅ Was das Jobcenter als Nachweis akzeptiert

Nachweisform Inhalt Besonderheit
🧾 KontoauszügeÜberweisungen, Barabhebungen mit "Unterhalt"Geldfluss erkennbar
📆 UmgangsvereinbarungGeregelte BesuchszeitenBelegt Regelmäßigkeit
📑 UmgangsprotokollBesuchsdaten + AusgabenHandschriftlich empfohlen
🧾 QuittungenAusgaben für Kind (mit Notiz)Zweckgebunden
🧾 Zahlungsnachweisez. B. Vereinsbeiträge, FahrtenZweckbindung belegbar

💼 Professionelle Vorlage für das Jobcenter

Beispiel: Monatlicher Unterhaltsnachweis – Herr Müller für Kind Lukas (14 J.)

Zeitraum: Januar 2025

  • 3 Wochenendaufenthalte à 2 Tage → 6 Tage
  • Lebensmittel: 75,00 €
  • Kinobesuch & Pizza: 34,00 €
  • Schulmaterialien: 18,00 €
  • Sportverein: 25,00 €
  • Kleidung (Jacke): 60,00 €

➡️ Gesamtausgabe: 212,00 €
Belege/Kontoauszüge liegen bei.

Diese Übersicht wird zusammen mit der Umgangsregelung und Belegen beim Jobcenter eingereicht.

⚖️ Rechtliche Argumentationslinie

🔐 Tipp zur rechtssicheren Dokumentation

🚫 Was NICHT ausreicht

✅ So lässt sich Barunterhalt nachweisen

Schritt Maßnahme
1Umgang regelmäßig dokumentieren (Kalender / Tabelle)
2Ausgaben mit Belegen und Verwendungszweck sammeln
3Übersicht monatlich erstellen (Excel oder handschriftlich)
4Kontoauszüge oder Quittungen beilegen
5Einreichen mit Vermerk: „Erfüllung der Unterhaltspflicht gemäß § 11b Abs. 3 SGB II“

Müssen alle Quittungen als Unterhaltsnachweis aufgehoben werden?

Kurz gesagt: Ja – wenn du möchtest, dass diese Ausgaben als Barunterhalt anerkannt werden. Es geht darum, Ausgaben für das Kind regelmäßig, zweckgebunden und nachvollziehbar zu dokumentieren.

✅ Warum Quittungen & Belege?

Das Jobcenter verlangt bei Barunterhalt in Form von Sachleistungen einen Nachweis über:

📦 Was sollte gesammelt werden?

Art der Ausgabe Relevanz Beleg nötig? Tipp
🍕 Pizza, Essen🧾 JaVermerk „für Kind XY“
🛍️ Kleidung🧾 JaVor allem bei größeren Beträgen
🎢 Freizeitaktivitäten🧾 JaEintritt + Vermerk
🧾 Aldi-Einkauf🔶 Teilweise🧾 JaNur klar zuordenbare Produkte
🚗 Fahrtkosten📒 Liste reichtDatum + Strecke notieren
💳 Barabhebungen📄 KontoauszugVerwendungszweck "Unterhalt"

❗️ Was wird nicht anerkannt?

🧩 Praxistipp: So wird’s praktikabel

📄 Beispiel: Dokumentationseintrag

12.04.2025 – Aldi: Schulbedarf, Brotdose, Kinderjoghurt – 14,80 € – Für Kind Leon (9 J.) – Beleg AL123456

Letztendlich

Du musst nicht jeden Kassenzettel behalten, aber alles, was du geltend machen willst, sollte nachvollziehbar sein.

Wann kann das Bürgergeld wegfallen?

Das Bürgergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise entfallen, gestrichen, gekürzt oder nicht bewilligt werden. Hier findest du eine vollständige Übersicht mit rechtlicher Grundlage und Praxisbeispielen.

🚫 1. Einkommen oder Vermögen über der Grenze

Rechtsgrundlage: §§ 11 ff. SGB II (Einkommen), § 12 SGB II (Vermögen)

  • Einkommen über Bedarf der Bedarfsgemeinschaft
  • Freibeträge ausgeschöpft (z. B. Lohn, Selbstständigkeit, Renten)
  • Erhebliches nicht geschütztes Vermögen (z. B. Zweitimmobilien)

🔹 Praxisbeispiel: Selbstständiger erzielt 1.800 € Gewinn, Bedarf der Familie liegt bei 1.500 € → kein Anspruch mehr

⚠️ 2. Verletzung von Mitwirkungspflichten

Rechtsgrundlage: § 60 SGB I i.V.m. § 66 SGB I, § 15 SGB II

  • Nichtabgabe von Unterlagen (EKS, Kontoauszüge etc.)
  • Nichtwahrnehmung von Terminen
  • Keine Umsetzung der Eingliederungsvereinbarung

➡️ Folge: Versagung oder Entziehung der Leistungen

⚠️ 3. Pflichtverletzungen (Sanktionen)

Rechtsgrundlage: § 31 SGB II n.F.

  • Weigerung, zumutbare Arbeit anzunehmen
  • Nichtteilnahme an Maßnahmen
  • Keine Krankmeldung / Ignorieren von Terminen

➡️ Kürzung um bis zu 30 % des Regelbedarfs (mehr bei wiederholtem Verstoß)

📌 Achtung: Bei U25 kann schneller und stärker gekürzt werden (§ 31a Abs. 2 SGB II)

🚫 4. Aufenthalt außerhalb Deutschlands

Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4a SGB II

  • Mehr als 4 Wochen ohne Genehmigung nicht am Wohnort
  • Unerlaubter Auslandsaufenthalt oder "Workation"

📌 Ortsabwesenheit immer vorher genehmigen lassen!

🚫 5. Wegfall von Erwerbsfähigkeit oder Hilfebedürftigkeit

Rechtsgrundlage: § 8 und § 9 SGB II

  • Nicht mehr erwerbsfähig (z. B. durch Krankheit → SGB XII)
  • Kein Bedarf vorhanden durch eigenes oder Partner-Einkommen
  • Wegfall von Mietkosten z. B. durch Wohnen bei Eltern

🚫 6. Umzug ohne Zustimmung

Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 6 SGB II

  • Neuer Wohnraum wird nicht anerkannt
  • Nur alte Miete wird übernommen → Differenz selbst zahlen

🚫 7. Unterbringung in stationärer Einrichtung

Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 SGB II

Wer dauerhaft in Pflegeheim, Reha o. Ä. lebt, gilt nicht mehr als erwerbsfähig → Kein Anspruch auf Bürgergeld

🟡 Sonderfälle: Temporärer Wegfall

Ursache Wirkung Dauer
Aufenthalt im AuslandKein BürgergeldAb Tag 1 ohne Genehmigung
EKS nicht abgegebenLeistung entfälltBis Abgabe
PflichtverstoßKürzung bis 30 %i. d. R. 1 Monat
Einkommen über BedarfLeistung entfälltSolange Überschuss besteht

Tipp zur Vermeidung von Leistungsausfällen

  • EKS und alle Nachweise fristgerecht einreichen
  • Ortsabwesenheit vorher genehmigen lassen
  • Transparenz gegenüber dem Jobcenter bewahren
  • Selbstständige: Buchhaltung & Einkommensprognose pflegen