Wissen & Hacks
Hier sind ein paar wichtige Grundlagen, Strategien und Hinweise für Sie zusammengetragen.
Grundlagen zur EKS
Selbstständige, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, müssen ihr Einkommen regelmäßig offenlegen. Dies erfolgt durch die EKS – eine vorausschauende sowie eine abschließende Einnahmenüberschussrechnung.
📜 Rechtsgrundlagen
- § 2 SGB II – Eigenverantwortung
Leistungsempfänger sind verpflichtet, ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern – u. a. durch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. - § 3 SGB II – Nachrang der Leistungen
Einkommen aus selbstständiger Arbeit wird vorrangig zur Sicherung des Lebensunterhalts verwendet. - § 11 SGB II – Zu berücksichtigendes Einkommen
Regelt, welche Einnahmen auf die Leistungen angerechnet werden. Hierzu zählt auch das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit nach Abzug notwendiger Betriebsausgaben. - § 13 SGB II i. V. m. § 60 ff. SGB I – Mitwirkungspflichten
Leistungsempfänger müssen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen und geforderte Unterlagen (z. B. EKS-Formular) fristgerecht einreichen. - § 41 SGB II – Bewilligungszeitraum
Leistungen werden in der Regel für 6 Monate bewilligt. Daher ist eine vorausschauende EKS für diesen Zeitraum notwendig. - § 328 SGB III – Vorläufige Entscheidung
Auf Basis der vorläufigen EKS erfolgt eine vorläufige Bewilligung der Leistungen, die nachträglich mit der endgültigen EKS überprüft und ggf. korrigiert wird.
📂 Ablauf: Vorausschauende und abschließende EKS
Prognose über erwartete Einnahmen und Ausgaben für den kommenden Bewilligungszeitraum. Grundlage für die vorläufige Bewilligung.
Tatsächliche Einnahmen und Ausgaben. Vergleich mit der Prognose ⇒ Ggf. Rückzahlung oder Nachzahlung von Leistungen.
⚠️ Wichtige Fallstricke und Hinweise
- Unvollständige oder verspätete Abgabe: Kann zu Leistungsversagung oder -einstellung führen (§ 66 SGB I). Auch Rückforderungen (§ 50 SGB X) sind möglich.
- Falsche Prognosen: Überhöhte Schätzungen können zu Überzahlungen führen, die zurückgezahlt werden müssen.
- Nicht anerkannte Betriebsausgaben: Nur notwendige, angemessene Betriebsausgaben (§ 3 Abs. 2 ALG II-V) sind absetzbar. Private Anteile müssen korrekt abgegrenzt werden.
- Verlustgeschäft ≠ Leistungsanspruch: Dauerhafte Verluste können zur Aufforderung zur Aufgabe der Tätigkeit führen (§ 10 SGB II).
- Aufbewahrungspflichten & Belegnachweise: Quittungen, Rechnungen etc. müssen aufbewahrt werden. Ohne Nachweis können Ausgaben gestrichen werden.
- Korrekte Absetzung von Steuern: Tatsächlich gezahlte Einkommen- oder Gewerbesteuern können nachträglich abgesetzt werden (§ 11b Abs. 1 SGB II).
- Krankenkassenbeiträge: Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich absetzbar, sofern keine anderweitige Deckung besteht (§ 26 SGB II).
📑 Praxistipp: Unterlagen, die regelmäßig benötigt werden
- EKS-Formular (vorausschauend & abschließend)
- Einnahmenübersicht (z. B. Rechnungen, Kontoauszüge)
- Betriebsausgabenbelege
- Steuerbescheide und Vorauszahlungsbescheide
- Krankenversicherungsnachweise
- ggf. Fahrtenbücher, Verträge etc.
Strategien zur Optimierung von Einkommen & Freibeträgen im Bürgergeld
Viele Selbstständige im Bürgergeldbezug schöpfen ihre rechtlichen Spielräume nicht vollständig aus – häufig aus Unwissen oder wegen komplexer Regelungen. Hier kommt eine praxisnahe Aufschlüsselung zur Optimierung.
📊 Berechnungsgrundlagen für Einkommen im Bürgergeld (SGB II)
💼 1. Ausgangspunkt: Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit
Berechnung nach § 11 SGB II + ALG II-Verordnung:
Einnahmen – notwendige Betriebsausgaben = Gewinn
Vom Gewinn abgezogen werden:
- Steuern (tatsächlich gezahlt)
- Sozialversicherungsbeiträge, v. a. Kranken- und Pflegeversicherung (§ 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II)
- Werbungskostenpauschale oder tatsächliche Fahrkosten
- Freibeträge (siehe unten)
🛡️ 2. Freibeträge – Wie viel darf behalten werden? (§ 11b Abs. 2–3 SGB II)
Monatliches Einkommen | Freibetrag |
---|---|
0 – 100 € | 100 € (Grundfreibetrag) |
101 – 520 € | 20 % |
521 – 1.000 € | 30 % |
1.001 – 1.200 € | 10 % (20 % für Eltern) |
➕ Beispiel bei 1.000 € Gewinn:
100 € Grundfreibetrag + 420 € (30 % von 900 €) = 520 € anrechnungsfrei
🚩 3. Häufig übersehene oder vergessene Positionen
- Homeoffice-Anteil (anteilig Miete, Strom, Heizung)
- Software-Lizenzen (z. B. Canva, Adobe, Buchhaltungssoftware)
- Website-Hosting & Domains
- Fortbildungen, Fachliteratur
- Arbeitszimmer-Ausstattung
- Smartphone/Laptop (anteilig)
- Geschäftskonto-Gebühren
- Fahrtkosten: 0,30 €/km mit Nachweis
- Werbungskosten: z. B. Google-/Facebook-Ads
Tipp: Wer strategisch plant, kann mehrere hundert Euro zusätzlich geltend machen!
🔍 4. Weitere Möglichkeiten zur Freigrenzenerhöhung
- Kinderfreibeträge: Je nach Alter & Anzahl erhebliche Erhöhung (§ 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II)
- Riester-Rente / Altersvorsorge (§ 82 SGB XII): Gilt nicht als Einkommen, wenn nachgewiesen
- Freiwillige gesetzliche KV: Voll anrechenbar als Ausgabe, private KV eingeschränkt
🧱 5. Langfristiger Businessaufbau – trotz Bürgergeld
- Strategie 1: Einnahmenstruktur optimieren
Ratenzahlungen mit Kunden, Rücklagenbildung, Investitionsplanung - Strategie 2: Förderinstrumente nutzen
Einstiegsgeld (§ 16b SGB II), Gründungszuschuss (SGB III), Coaching - Strategie 3: Dauerhaft aus dem Bezug
Transparente Buchhaltung, Nutzung aller Posten, frühzeitige Steuerberatung
⚖️ Daher
Wer alle gesetzlichen Spielräume ausschöpft, kann sich trotz Bürgergeld ein stabiles Business aufbauen:
- Optimierte Ausgabenstruktur = weniger anrechenbares Einkommen
- Gezielt genutzte Freibeträge = höherer Betrag zur Verfügung
- Förderinstrumente + Coaching = Unterstützung beim Aufbau
- Transparenz gegenüber dem Jobcenter = Sicherheit & Planbarkeit
Kinder und Freibeträge im Bürgergeld
Die Auswirkung von Kindern auf den Freibetrag im Bürgergeldbezug ist ein oft unterschätzter Punkt. Hier kommt eine professionelle, differenzierte Erklärung zur Erhöhung des Freibetrags durch Kinder – mit Unterscheidung nach Haushaltszugehörigkeit.
👶 Freibeträge beim Bürgergeld (§ 11b SGB II)
🎯 Ziel: Erhöhung des anrechnungsfreien Einkommens für Eltern mit Kindern.
§ 11b Abs. 3 SGB II: „...erhöht sich der prozentuale Freibetrag auf den Teil des Einkommens zwischen 1.000 und 1.200 Euro von 10 auf 20 Prozent.“
📌 Fallunterscheidung: Kind im Haushalt vs. außerhalb
🏠 1. Kind lebt im Haushalt (Bedarfsgemeinschaft)
- Grundfreibetrag: 100 €
- Freibetrag 20 % für Einkommen von 100–520 €
- Freibetrag 30 % für Einkommen von 520–1.000 €
- Freibetrag 20 % (statt 10 %) für Einkommen von 1.000–1.200 €
✅ Der erhöhte Freibetrag gilt automatisch.
🏘️ 2. Kind lebt nicht im Haushalt, aber Unterhaltspflicht besteht
Situation | Freibetrag? | Voraussetzung |
---|---|---|
Unterhaltspflicht erfüllt | ✅ Ja, 20 % | Z.B. Titel, Zahlungsverpflichtung, Nachweise |
Kein Unterhalt gezahlt | ❌ Nein | Kein Nachweis, keine Erhöhung |
🧷 Wichtig: Das Kind muss minderjährig sein und die Pflicht muss erfüllt + nachgewiesen sein.
📈 Beispielrechnung: Unterschied mit und ohne Kind
🧑💼 Ohne Kind
- Einkommen: 1.200 €
- 100 € Grundfreibetrag
- 84 € (20 % von 420 €)
- 144 € (30 % von 480 €)
- 20 € (10 % von 200 €)
- Gesamtfreibetrag: 348 €
👨👩👦 Mit Kind
- Einkommen: 1.200 €
- 100 € Grundfreibetrag
- 84 € (20 % von 420 €)
- 144 € (30 % von 480 €)
- 40 € (20 % von 200 €)
- Gesamtfreibetrag: 368 €
📌 Unterschied: +20 €/Monat → über 240 €/Jahr zusätzlich anrechnungsfrei
❗️ Besonderheiten & Hinweise
- Der 20 %-Freibetrag ist nicht pro Kind, sondern einmalig ab erstem Kind
- Gilt auch für Selbstständige bei korrekter EKS-Angabe
- Wechselmodell oder Sonderfälle: mit dem Jobcenter abklären
Auf den Punkt gebracht
Konstellation | Erhöhter Freibetrag 1.000–1.200 €? |
---|---|
Kind lebt in Bedarfsgemeinschaft | ✅ Ja (20 %) |
Kind lebt außerhalb, Unterhalt wird gezahlt | ✅ Ja (20 %) |
Kind lebt außerhalb, kein Unterhalt gezahlt | ❌ Nein (10 %) |
Barunterhalt und Nachweisführung beim Jobcenter
Gerade bei Barunterhalt in Form von Natural- oder Sachleistungen im Rahmen regelmäßiger Aufenthalte des Kindes (z. B. bei geteiltem Umgang oder Besuchsrecht) ist der Nachweis gegenüber dem Jobcenter oft schwierig.
📌 Was gilt als Unterhalt im Sinne des SGB II?
Laut § 11 Abs. 1 SGB II zählt nicht nur Geldunterhalt, sondern auch Sach- und Naturalleistungen, wenn sie regelmäßig und nachweisbar erfolgen.
- Regelmäßige Einkäufe für das Kind
- Freizeit-, Schul- und Kleidungskosten
- Essensausgaben bei mehrtägigem Aufenthalt
- Transportkosten, Urlaube mit dem Kind
✅ Was das Jobcenter als Nachweis akzeptiert
Nachweisform | Inhalt | Besonderheit |
---|---|---|
🧾 Kontoauszüge | Überweisungen, Barabhebungen mit "Unterhalt" | Geldfluss erkennbar |
📆 Umgangsvereinbarung | Geregelte Besuchszeiten | Belegt Regelmäßigkeit |
📑 Umgangsprotokoll | Besuchsdaten + Ausgaben | Handschriftlich empfohlen |
🧾 Quittungen | Ausgaben für Kind (mit Notiz) | Zweckgebunden |
🧾 Zahlungsnachweise | z. B. Vereinsbeiträge, Fahrten | Zweckbindung belegbar |
💼 Professionelle Vorlage für das Jobcenter
Beispiel: Monatlicher Unterhaltsnachweis – Herr Müller für Kind Lukas (14 J.)
Zeitraum: Januar 2025
- 3 Wochenendaufenthalte à 2 Tage → 6 Tage
- Lebensmittel: 75,00 €
- Kinobesuch & Pizza: 34,00 €
- Schulmaterialien: 18,00 €
- Sportverein: 25,00 €
- Kleidung (Jacke): 60,00 €
➡️ Gesamtausgabe: 212,00 €
Belege/Kontoauszüge liegen bei.
Diese Übersicht wird zusammen mit der Umgangsregelung und Belegen beim Jobcenter eingereicht.
⚖️ Rechtliche Argumentationslinie
- § 11b Abs. 3 SGB II: „…für ein minderjähriges Kind unterhaltspflichtig ist…“
- Unterhaltspflicht ergibt sich aus dem Gesetz (BGB) – Titel ist nicht zwingend
- Barunterhalt durch Sachleistung ist anerkennungsfähig, wenn:
- regelmäßig
- zweckgerichtet fürs Kind
- nachweisbar
🔐 Tipp zur rechtssicheren Dokumentation
- Excel-Tabelle mit Datum, Leistung, Betrag, Bemerkung
- Monatlich ausdrucken, unterschreiben
- Belege beilegen = glaubhafte Historie
🚫 Was NICHT ausreicht
- Vage Aussagen wie „Ich geb ihm halt was mit“
- Keine Belege, keine Systematik
- Einmalige Ausgaben – keine Regelmäßigkeit
✅ So lässt sich Barunterhalt nachweisen
Schritt | Maßnahme |
---|---|
1 | Umgang regelmäßig dokumentieren (Kalender / Tabelle) |
2 | Ausgaben mit Belegen und Verwendungszweck sammeln |
3 | Übersicht monatlich erstellen (Excel oder handschriftlich) |
4 | Kontoauszüge oder Quittungen beilegen |
5 | Einreichen mit Vermerk: „Erfüllung der Unterhaltspflicht gemäß § 11b Abs. 3 SGB II“ |
Müssen alle Quittungen als Unterhaltsnachweis aufgehoben werden?
Kurz gesagt: Ja – wenn du möchtest, dass diese Ausgaben als Barunterhalt anerkannt werden. Es geht darum, Ausgaben für das Kind regelmäßig, zweckgebunden und nachvollziehbar zu dokumentieren.
✅ Warum Quittungen & Belege?
Das Jobcenter verlangt bei Barunterhalt in Form von Sachleistungen einen Nachweis über:
- Regelmäßigkeit (z. B. Besuche, Aufenthalte)
- Zweckbindung (Kindbezogene Ausgaben)
- Höhe und Art der Leistung
📦 Was sollte gesammelt werden?
Art der Ausgabe | Relevanz | Beleg nötig? | Tipp |
---|---|---|---|
🍕 Pizza, Essen | ✅ | 🧾 Ja | Vermerk „für Kind XY“ |
🛍️ Kleidung | ✅ | 🧾 Ja | Vor allem bei größeren Beträgen |
🎢 Freizeitaktivitäten | ✅ | 🧾 Ja | Eintritt + Vermerk |
🧾 Aldi-Einkauf | 🔶 Teilweise | 🧾 Ja | Nur klar zuordenbare Produkte |
🚗 Fahrtkosten | ✅ | 📒 Liste reicht | Datum + Strecke notieren |
💳 Barabhebungen | ✅ | 📄 Kontoauszug | Verwendungszweck "Unterhalt" |
❗️ Was wird nicht anerkannt?
- Vage Aussagen („Ich geb ihm was mit“)
- Keine Belege oder unvollständige Angaben
- Einmalige Ausgaben ohne Regelmäßigkeit
- Wocheneinkäufe ohne Zuordnung zum Kind
🧩 Praxistipp: So wird’s praktikabel
- Nur kindbezogene Quittungen aufheben
- Wichtige Ausgaben (z. B. Kleidung, Ausflüge) besonders dokumentieren
- Monatliche Übersicht führen mit Datum, Betrag, Zweck
📄 Beispiel: Dokumentationseintrag
12.04.2025 – Aldi: Schulbedarf, Brotdose, Kinderjoghurt – 14,80 € – Für Kind Leon (9 J.) – Beleg AL123456
Letztendlich
Du musst nicht jeden Kassenzettel behalten, aber alles, was du geltend machen willst, sollte nachvollziehbar sein.
- Struktur + System statt Zettelchaos
- Dokumentation macht alles einfacher bei Rückfragen
- Belege sichern dir den rechtssicheren Nachweis
Wann kann das Bürgergeld wegfallen?
Das Bürgergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise entfallen, gestrichen, gekürzt oder nicht bewilligt werden. Hier findest du eine vollständige Übersicht mit rechtlicher Grundlage und Praxisbeispielen.
🚫 1. Einkommen oder Vermögen über der Grenze
Rechtsgrundlage: §§ 11 ff. SGB II (Einkommen), § 12 SGB II (Vermögen)
- Einkommen über Bedarf der Bedarfsgemeinschaft
- Freibeträge ausgeschöpft (z. B. Lohn, Selbstständigkeit, Renten)
- Erhebliches nicht geschütztes Vermögen (z. B. Zweitimmobilien)
🔹 Praxisbeispiel: Selbstständiger erzielt 1.800 € Gewinn, Bedarf der Familie liegt bei 1.500 € → kein Anspruch mehr
⚠️ 2. Verletzung von Mitwirkungspflichten
Rechtsgrundlage: § 60 SGB I i.V.m. § 66 SGB I, § 15 SGB II
- Nichtabgabe von Unterlagen (EKS, Kontoauszüge etc.)
- Nichtwahrnehmung von Terminen
- Keine Umsetzung der Eingliederungsvereinbarung
➡️ Folge: Versagung oder Entziehung der Leistungen
⚠️ 3. Pflichtverletzungen (Sanktionen)
Rechtsgrundlage: § 31 SGB II n.F.
- Weigerung, zumutbare Arbeit anzunehmen
- Nichtteilnahme an Maßnahmen
- Keine Krankmeldung / Ignorieren von Terminen
➡️ Kürzung um bis zu 30 % des Regelbedarfs (mehr bei wiederholtem Verstoß)
📌 Achtung: Bei U25 kann schneller und stärker gekürzt werden (§ 31a Abs. 2 SGB II)
🚫 4. Aufenthalt außerhalb Deutschlands
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4a SGB II
- Mehr als 4 Wochen ohne Genehmigung nicht am Wohnort
- Unerlaubter Auslandsaufenthalt oder "Workation"
📌 Ortsabwesenheit immer vorher genehmigen lassen!
🚫 5. Wegfall von Erwerbsfähigkeit oder Hilfebedürftigkeit
Rechtsgrundlage: § 8 und § 9 SGB II
- Nicht mehr erwerbsfähig (z. B. durch Krankheit → SGB XII)
- Kein Bedarf vorhanden durch eigenes oder Partner-Einkommen
- Wegfall von Mietkosten z. B. durch Wohnen bei Eltern
🚫 6. Umzug ohne Zustimmung
Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 6 SGB II
- Neuer Wohnraum wird nicht anerkannt
- Nur alte Miete wird übernommen → Differenz selbst zahlen
🚫 7. Unterbringung in stationärer Einrichtung
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 SGB II
Wer dauerhaft in Pflegeheim, Reha o. Ä. lebt, gilt nicht mehr als erwerbsfähig → Kein Anspruch auf Bürgergeld
🟡 Sonderfälle: Temporärer Wegfall
Ursache | Wirkung | Dauer |
---|---|---|
Aufenthalt im Ausland | Kein Bürgergeld | Ab Tag 1 ohne Genehmigung |
EKS nicht abgegeben | Leistung entfällt | Bis Abgabe |
Pflichtverstoß | Kürzung bis 30 % | i. d. R. 1 Monat |
Einkommen über Bedarf | Leistung entfällt | Solange Überschuss besteht |
Tipp zur Vermeidung von Leistungsausfällen
- EKS und alle Nachweise fristgerecht einreichen
- Ortsabwesenheit vorher genehmigen lassen
- Transparenz gegenüber dem Jobcenter bewahren
- Selbstständige: Buchhaltung & Einkommensprognose pflegen